Vorgründercoaching

Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs-Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Folgende Personengruppen können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von ihrer Agentur für Arbeit erhalten:
- Arbeitssuchende, die ALG I beziehen nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit,
2. Arbeitssuchende, die ALG II beziehen,
3. Arbeitssuchende, wie z.B. Erwerbsaufstocker und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit,
4. Arbeitssuchende mit Ein-Euro-Job,
5. Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, z.B. Hochschulabsolventen
6. ALG I und ALG II-Empfänger, die eine Existenzgründung planen
Formelle Fragen
Einfache Fragen zur Gründung, Beratung etc.
Rechtliche Fragen
Allgemeine Fragen. Keine Rechtsberatung.
Businessplan
Erstellung eines Businessplans
Finanzierung
Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten
Standort und Wettbewerb
Kennen Sie Ihre Mitbewerber?
Marketing und Werbung
Marketingplan, Strategie, Werbemittel
Geschäftsidee
Hilfe bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee
Investorensuche
Unterstützung zum finden passender Geldgeber
Wie erhalten Sie einen Aktivierungsgutschein für eine kostenfreie Gründungsberatung?
Beantragt werden kann der Vermittlungsgutschein persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Im Antrag musst du lediglich deine Arbeitslosennummer angeben, seit wann du arbeitslos gemeldet bist und dass du dich für ein gefördertes Gründercoaching auf Basis von § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT interessierst.

Starten Sie noch heute in die Selbstständigkeit!
Antrag für das kosenfreie Vorgründercoaching.